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Typisch für diese Ausdrucksweise sind lange, mehrfach verschachtelte Sätze und die übermäßige Verwendung von Fachbegriffen, die meist aus dem Lateinischen stammen. Darüber hinaus neigen Juristen zu pedantischer Genauigkeit, um in fachlicher Hinsicht unangreifbar zu sein (wegen der Haftung), selbst wenn die Zuhörer oder Leser auch bei weniger genauer oder gar umgangssprachlicher Formulierung den Inhalt korrekt verstehen würden. Wegen der daraus resultierenden schlechten Verständlichkeit wird der Begriff häufig abwertend gebraucht. Das ebenfalls häufig negativ bewertete Amtsdeutsch ähnelt wegen der notwendigen Verwendung von juristischen Fachbegriffen dem Juristenlatein.
Einige Beispiele tatsächlicher gebrauchter lateinischer Fachbegriffe und Wendungen:
| aberratio ictus | Fehlgehen des Schlages (der Tat) |
| actus contrarius | Die gegenteilige Handlung |
| dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est | böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurückgewährt werden muss |
| ex ante | aus damaliger Sicht, von vornherein |
| ex lege | kraft Gesetzes |
| ex nunc | von nun an |
| ex officio | von Amts wegen |
| ex post | im nachhinein |
| ex tunc | von damals an |
| expressis verbis | ausdrücklich |
| ne bis in idem | nicht zweimal für das Selbe (Verbot der Doppelbestrafung) |
| nullum crimen, nulla poena sine lege | Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz (Gesetzlichkeitsprinzip) |
| nulla poena sine lege certa | Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz (Bestimmtheitsgebot) |
| nulla poena sine lege praevia | Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Rückwirkungsverbot) |
| nulla poena sine lege scripta | Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz (Verbot der Bestrafung nach Gewohnheitsrecht) |
| nulla poena sine lege stricta | Keine Strafe ohne strenges (streng zu befolgendes) Gesetz (Analogieverbot)
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Siehe auch: Terminologie, Friedrich Gottlob Nagelmann, Liste lateinischer Rechtsbegriffe
Weblinks:
Bücher
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |