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Jurist

Inhalt
1 Deutschland
1.1 Magister, Wirtschafts- und Diplomjurist, Jurist (Univ.)
1.2 "Volljurist" bzw. Assessor
1.3 Rechtsberatung und "Juristendeutsch"
2 Österreich
3 Schweiz

Deutschland

Als Juristen (lat. ius, Recht; Genitiv: iuris) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Staatsexamen (Erste Juristische Staatsprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bezeichnung "Jurist" (ohne Zusatz) ist aber weder eine geschützte Berufsbezeichnung noch ein akademischer Grad. Die wenig geläufige prüfungsamtliche Bezeichnung für einen Juristen mit 1. Staatsexamen lautet in Deutschland "geprüfter Rechtskundiger" bzw. "geprüfter Rechtskandidat".

Magister, Wirtschafts- und Diplomjurist, Jurist (Univ.)

Neuerdings ist jedoch an manchen Universitäten auch eine Diplomierung ("Diplomjurist/in" als akademischer Grad) bzw. die Verleihung eines Magistergrades möglich. Diese zwei Möglichkeiten sind hauptsächlich für jene zahlreichen Juristen mit 1. Staatsexamen gedacht, die auf die Ablegung des 2. Staatsexamens verzichten, um in der freien Wirtschaft zu arbeiten. Sie hätten ohne Magister oder Diplom - im Gegensatz zu anderen deutschen Hochschulabsolventen - trotz ihres Universitätsabschlusses keinen akademischen Grad oder eine griffige Berufsbezeichnung vorzuweisen. Früher - als noch das juristische Doktorat die Regel war, bezeichneten sich solche Rechtskundigen ohne Abschlußprüfung oft als abs.jur. (analog zu Dr.jur.).

Die Diplomierung kann an einigen Hochschulen auch nachgeholt werden (Nachdiplomierung). Neuerdings werden auch Diplomstudiengänge sowie Bachelor/Master- und Magisterstudiengänge der Rechtswissenschaft angeboten. Auch Fachhochschulen bilden seit einigen Jahren Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) aus. Die Fachhochschule Fulda bietet auch einen Diplomstudiengang im Sozialrecht an. Hier wird nach erfolgreichem Abschluß der akademische Grad Diplom-Sozialjurist (FH) verliehen.

In einigen Bundesländern erhält man mit Abschluss des 1. Staatsexamens den Titel "Jurist (Univ.)".

"Volljurist" bzw. Assessor

Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist - offiziell: "Assessor" bzw. "Rechtsassessor" - wird für jemanden verwendet, der nach einer Referendarzeit (sog. "juristischer Vorbereitungsdienst" bzw. Referendariat), die, je nach Bundesland unterschiedlich, ca. zwei Jahre beträgt und an das mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossene rechtswissenschaftliche Universitätsstudium anschließt, auch sein 2. Staatsexamen erfolgreich besteht.

Durch dieses 2. Staatsexamen wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die eine notwendige Voraussetzung für den Beruf eines Rechtsanwaltes und eines Notar sowie für eine juristische Tätigkeit im Staatsdienst als Richter (in verschiedenen Gerichtszweigen) oder Staatsanwalt ist.

Während in der Universitätszeit mehr das theoretische juristische Wissen und das wissenschaftliche Lernen im Vordergrund steht, stellt die Referendarzeit vorrangig auf eine praktische Anwendung dieses Wissens ab. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesjustizministerien erarbeiten seit geraumer Zeit Reformen, die zu einer sinnvollen frühzeitigeren Verknüpfung beider Ausbildungsteile führen sollen und die es dem angehenden Juristen auch ermöglichen sollen, sich schon zu Anfang seiner Ausbildung auf bestimmte Fachgebiete zu spezialisieren. Dabei wird in neuerer Zeit versucht, die Orientierung des praktischen Ausbildungsabschnitt am Richterberuf aufzugeben und die Ausbildung stärker am Beruf des Rechtsanwaltes auszurichten, weil die meisten Volljuristen diese Tätigkeit ergreifen.

Rechtsberatung und "Juristendeutsch"

In vielen Ländern ist eine verbindliche Rechtsberatung dem Volljuristen bzw. dem Rechtsanwalt vorbehalten. In der EU sind rechtliche Änderungen in Überlegung, fachbezogene Rechtsberatungen auch Wirtschaftsjuristen und ähnlich Ausgebildeten zu gestatten. Neben den oft (zu) strengen Standesregeln ist ein wichtiger Grund dafür, die in der Bevölkerung verbreitete Scheu abzubauen, sich beraten zu lassen. Das hätte auch zur Folge, manche Kosten zu senken und den "Zugang zum Recht" zu beschleunigen.

Die Notwendigkeit, sich bei Rechtssachen exakt und möglichst unzweideutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie wird umgangssprachlich oft "Juristendeutsch" bzw. "Juristenlatein" genannt. Manche Politiker versuchen dem gegenzusteuern, indem Gesetzestexte auf ihre allgemeine Verständlichkeit durchforstet werden.

Österreich

Als Juristen bezeichnet man jemanden, der das Diplom-Studium der Rechtswissenschaften mit der 2. Diplomprüfung abschließt und der daraufhin von der Universität den akademischen Grad eines "Magister Iuris" bzw. einer "Magistra Iuris" verliehen bekommt. An die universitäre Ausbildung schliesst dann das Gerichtsjahr an, in dem praktische Kenntnisse vermittelt werden.

Schweiz

In der Schweiz versteht man unter einem Juristen grundsätzlich einen Akademiker, der an einer Universität das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Lizentiat (normalerweise lic. iur.) oder einem gleichwertigen Master (beispielsweise MLS, Master of Legal Studies) erfolgreich abgeschlossen hat. Jurist ist allerdings keine geschützte Berufsbezeichnung und auch kein akademischer Grad.

Als Juristen im engeren Sinn gelten in der Schweiz häufig Rechtsanwälte. Akademiker mit einem juristischen Abschluss werden nach einem einjährigen Praktikum im Rechtsbereich (Anwaltskanzlei, Gericht usw.) zur Anwaltsprüfung zugelassen, welche aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil besteht. Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Rechtsanwalt nennen (kurz RA) und exklusiv im rechtsanwaltlichen Monopolbereich vor Gerichten wirken.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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