Jugendlicher
Der Begriff Jugendlicher ist historisch gesehen relativ jung und wurde erst ab den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts verwendet. Der Begriff stammt aus der Jugendhilfe und bezeichnete ursprünglich eine männliche Person aus der Arbeiterklasse zwischen 13 und 18 Jahren, der Tendenzen zur Verwahrlosung, Kriminalität und eine Empfänglichkeit für sozialistisches Gedankengut unterstellt wurde. Heute bezeichnet man eine männliche oder weibliche Person als Jugendlichen, die mindestens vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Siehe hierzu auch unter Kind und Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN).
Der erste Begriff des Jugendlichen war negativ besetzt und diente zur Etikettierung sowie zur Abwehr einer Personengruppe, die als gefährlich definiert wurde. Erst um 1911 wurde der negative Jugendmythos (Jugend als Gefährdung) durch ein positives Bild ersetzt, das dann aber im Rahmen nationalistischer Strömungen und als Folge der Irritationen durch den ersten Weltkrieg zu einem positiven Jugendmythos wurde: Jugend als Hoffnung für die Zukunft, als Motor der Geschichte.
Das erste, negative Jugendbild in der Industriegesellschaft wirkte jedoch latent weiter und ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche wieder aktualisierbar, wie die Diskussion um Jugendgewalt und Jugendkriminalität in den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts zeigte: Jugend(liche) als Gefährdung und Bedrohung.
- Hafeneger, Benno (1995): Jugendbilder. Opladen.
- Reulecke, Jürgen (1982): Bürgerliche Sozialreformer und Arbeiterjugend im Kaiserreich. In: Archiv für Sozialgeschichte, XXII. Band, Bonn, S. 299-329.
- Rosenmayr, Leopold (1974): Jugendbewegung und Jugendforschung. In: Rüegg, Walter (Hrsg.): Kulturkritik und Jugendkult. Frankfurt a. M., S. 61-85.
- Roth, Lutz (1983): Die Erfindung des Jugendlichen. Weinheim.
- Trommler; Frank (1985): Mission ohne Ziel. Über den Kult der Jugend im modernen Deutschland. In: Koebner, Thomas/Janz, Rolf-Peter/Trommler, Frank (Hrsg.): Mit uns zieht die neue Zeit. Der Mythos Jugend. Frankfurt a. M., S. 14-49.
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