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Die Lager unterstanden dem Reichssicherheitshauptamt und dienten offiziell der "Jugendfürsorge", wie auch kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Die rechtliche Grundlage für die Unterbringung bot ein Erlaß zur "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung", der den Zugriff auf "Assoziale" regelte. Als assozial konnte jede und jeder gelten, der einer Minderheit angehörte, sich der Unterwerfung unter den Nationalsozialismus entzog oder sonstwie auffiel. Die Jugendlichen wurden durch Robert Ritters "Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle" nach rassistischen bzw. "kriminalbiologischen" Merkmalen und dessen "Entwicklungs-" bzw. "Erziehungsfähigkeit" begutachtet. Danach wurde entschieden welche Zwangsmassnahmen gegen sie angewendet werden sollen.
Es gab drei solche Hauptlager:
Das Mädchenlager "Uckermark" wurde im Juni 1942 in unmittelbarer Nähe des Frauenkonzentrationslager Ravensbrück eingerichtet. Die Leitung hatte die "Kriminalrätin" Lotte Toberentz inne. Hier wurden über 1.000 junge Frauen und Mädchen eingepfercht. Die Hintergründe waren ähnlich wie die in Moringen, hinzu kamen Einweisungen durch die Kriminalpolizei wegen "sexuellen Abweichungen" (Promiskuität). Es wurden auch einige Partisaninnen eingesperrt. Im Juni 1944 wurde ein Nebenlager in Dallgow Döberitz eingerichtet, in dem Mädchen die sich in Uckermark bewährt hatten untergebracht wurden. Im Januar 1945 wurden das Lager für den Massenmord an den Frauen aus Ravensbrück zu einem Vernichtungslager umgestaltet.
Das KZ Litzmannstadt (Łódź, offiziell: "Polenjugendverwahrlager") diente der Verwahrung und Misshandlung polnischer Kinder und Jugendliche. Es wurde im Oktober 1942 offiziell eröffnet. Die Altersgruppe umfaßte ursprünglich 12 - 16jährige, im Januar 1943 wurde das Alter auf 8 Jahre herunter gesetzt und kaum später wurde ein Block für Kleinkinder über 2 Jahre eingerichtet. Neben widerständigen oder abweichenden Jugendlichen wurden hier besonders Kinder eingepfercht, deren Eltern zur Zwangsarbeit verschleppt wurden. Aussenlager bestanden in Dzierzazna und Konstantynów. Befreit wurde das Lager am 18. Januar 1945. Hier wurden mindestens 500 Jugendliche ermordet.
Zur Unterdrückung von abweichenden Jugendlichen haben die Nazis noch weitere Anstalten, Arbeitslager und Jugendgefängnisse eingerichtet. Volljährige Insassen wurden häufig in andere KZ verbracht. Die Kinder und Jugendliche, die die Nazis aus rassistischen Gründen verfolgten wurden mit Erwachsenen in Konzentrations- und Vernichtungslagern eingesperrt und im Holocaust getötet. Weiterhin gab es auf Befehl Heinrich Himmlers sogenannte "Ausländerpflegestätten" für die Kinder von ZwangsarbeiterInnen in denen wie in allen anderen genannten Einrichtungen unmenschliche Bedingungen herrschten.
siehe auch: Erziehung im Nationalsozialismus
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