Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland als Teil der Jugendämter ein Organ der staatlichen Jugendhilfe. Dass das Jugendamt nicht nur aus der Verwaltung, sondern auch aus dem Jugendhilfeausschuss besteht, ist ein Novum innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung.
- „Die Institution des Jugendwohlfahrtsausschusses sollte gerade im Jugendamt eine echte Demokratie verwirklichen und die Mitverantwortung für die Erziehung der Jugend den Bürgern übertragen, die durch freie Mitarbeit am Gemeinwohl Gemeinsinn bewiesen haben.” (Begründung des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung; BT-Ds. I/3641 - 1953)
Es ging dem Bundesgesetzgeber nicht nur darum, die Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht ausschließlich in die Hände von Bürokraten zu legen, sondern daneben diejenigen zu beteiligen, die sich für diesen Personenkreis engagiert haben und über entsprechende Erfahrungen verfügen. Das sind unabhängige Einzelpersonen und VertreterInnen von freien Trägern. Diese spielen eine besondere Rolle, weil ohne ihr Trägerengagement der Staat seinen Verpflichtungen im sozialen Bereich mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen nicht nachkommen könnte. Deshalb bestand auch ein besonderes Interesse daran, die freien Träger an den Entscheidungs- und Planungsprozessen der Jugendhilfe zu beteiligen.
Der Jugendhilfeausschuss besteht deshalb zu zwei Fünftel aus der Personen, die auf Vorschlag von freien Trägern (Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger, ) und zu drei Fünftel aus Personen, die auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft (das ist das Kommunalparlament) gewählt werden.
Der Jugendhilfeausschuss steuert fachpolitisch die Verwaltung des Jugendamtes, er ist der Fachvorgesetze des Jugendamtsleiters.
- bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_8/__70.html § 70 SGB VIII
- bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_8/__71.html § 71 SGB VIII
- ifis-consult.de/html/fachinformationsdienst.html Fachinformationsdienst "Jugendhilfe im Internet"
Siehe auch: Jugendkultur, Jugendarbeit, Jugendamt, KJHG, Jugendarbeit
Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |
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