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Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (offizielle Bezeichnung: Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)) gilt in Deutschland für alle jugendlichen Arbeitnehmer. Es begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält desweiteren Vorschriften für den Jahresmindesturlaub und den Berufsschulbesuch. Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind nicht abdingbar, d.h. es kann auch bei Festlegung im Arbeitsvertrag nicht davon abgewichen werden.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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