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Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz(KJHG) - Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten.

Im Gegensatz zu anderen Behördenteilen (Ämtern) besteht jedes Jugendamt nicht nur aus der Verwaltung, sondern aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes (sog. Zweigliedrigkeit). Obwohl gerade kommunale Spitzenverbände gegen die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes Einfluss zu nehmen suchten, blieb sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz bestehen.

Als öffentlicher Jugendhilfeträger (siehe Jugendhilfe) ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die koordinierung weiter Aufgaben zuständig.

Das Jugendamt berät bei der Kindererziehung, bei Adoptionen, bei Unterhaltsstreitigkeiten, bei Sorge- und Umgangsrecht und unterstützt die Jugendarbeit freier Träger.

Siehe auch: Hilfen zur Erziehung, Jugendkultur, Jugendarbeit, Jugendhilfeausschuss, .


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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