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Judiz

Als Judiz oder Judizium (lat judicium Urteil, iudicare Recht sprechen) bezeichnet man die Urteilskraft, das Rechtsempfinden eines Juristen. Früher stand der Begriff Judizium auch für Rechtspflege.

Insbesondere ein Richter benötigt ein gutes Judiz, also die Fähigkeit, schnell die entscheidungserheblichen Tatsachen zu erkennen und die richtige Lösung für einen Rechtsfall zu finden, um so die Verhandlung leiten und später sein Urteil sprechen zu können. Aber auch für den Anwalt und alle sonst in juristischen Berufen Arbeitenden ist ein gutes Rechtsempfinden unentbehrlich.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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