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Journalist

Journalist ist, wer Informationen sammelt, auswertet oder prüft sowie Nachrichten unterhaltend, analysierend oder kommentierend aufbereitet, damit sie über Medien der Öffentlichkeit vermittelt werden können. Hierfür benutzen sie die journalistischen Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Reportage, Interview, Kommentar und Glosse. Während die ersten vier zu den informierenden Formen zählen, gehören die beiden Letzten zu den meinungsäußernden. Nur das Interview ist sowohl eine Darstellungsform als auch ein Recherchemittel.

Journalisten informieren die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge, deren Kenntnis von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung ist. Damit tragen sie als so genannte vierte Gewalt zum Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung bei und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

Tätig werden Journalisten in Printmedien, wie Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter, im Hörfunk und Fernsehen, sowie Nachrichtenagenturen oder Pressebüros. Mit dem Internetzeitalter kamen als jüngstes Tätigkeitsfeld Online-Redaktionen hinzu. Ferner sind Journalisten als Pressesprecher oder Pressereferenten in den Pressestellen (auch PR- oder Marketingabteilungen) von Wirtschaftsunternehmen, Behörden oder Organisationen tätig.

Der größte Teil arbeitet als Lokaljournalist.

Hauptberuflich bei Presse, Hörfunk oder Nachrichtenagenturen angestellte Journalisten heißen Redakteure. Im Außendienst tätige Journalisten nennt man Reporter. Sind Journalisten auf freiberuflicher Basis tätig, spricht man von so genannten freien Journalisten oder freien Mitarbeitern.

Inhalt
1 Ausbildung
2 Spezielle Tätigkeitsgebiete
3 Siehe auch
4
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Ausbildung

Eine vorgeschriebene Berufsausbildung oder Lehre für Journalisten gibt es nicht. Das ergibt sich aus der in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Pressefreiheit. Demnach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu veröffentlichen - also auch das Recht, journalistisch tätig zu sein.

Üblich für die professionelle Ausübung ist eine zweijährige Ausbildung in einer Redaktion, das so genannte Volontariat. Weitere Möglichkeiten sind der Besuch einer Journalistenschule oder ein Journalistik-Studium. Jedoch ist das Berufsfeld offen für Quereinsteiger (insbesondere mit Spezialwissen).

Voraussetzung für Beruf des Journalisten ist in erster Linie die sprachliche Ausdrucksfähigeit und -sicherheit. Darüber hinaus wird von einem Journalisten soziales und gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein, logisches und analytisches Denken, Kreativität sowie Kontaktfähigkeit verlangt. Doch der Allround-Journalist stirbt aus. Immer mehr wird auch Fachwissen verlangt, da nur so kompexere Sachverhalte angemessen begriffen und bearbeitet werden können.

Spezielle Tätigkeitsgebiete

Korrespondent - Reporter - Bildredakteur - Kolumne - Feuilletonist - Leitartikler - Videojournalist - Moderator (Fernsehen oder Hörfunk)

Siehe auch


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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