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Journalisten verwenden die informierenden Darstellungsformen Nachricht, Bericht, Reportage oder auch Foto und Info-Grafiken, sowie die meinungsäußernden Stilformen Kommentar, Glosse, Karikatur. Mittlerweile gibt es verschiedene journalistische Spezialdisziplinen: TV-Journalismus, Radio-Journalismus, Bild-Journalismus, Online-Journalismus, Infobroker, etc..
Rechtliche Grundlage der journalistischen Tätigkeit ist neben zahlreichen gesetzlich bindenden Bestimmungen der sogenannte Pressecodex. Journalisten und Verleger haben 1973 durch ihre Verbände publizistischen Grundsätzen zugestimmt, die der Deutsche Presserat damals in Form des Pressecodex erstmals vorgelegt hat.
Siehe auch Journalist, Journaille, Paparazzo, Journalismustheorien
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