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Interessant ist der Wandel der historischen Betrachtung: Auch nach dem Konzil von Konstanz wurden Alexander V und Johannes XXIII. als rechtmäßige Päpste betrachtet - siehe die Numerierung des berühmt-berüchtigten Alexander VI Noch im "Mayers Enzyklopädischem Lexikon" von 1897 werden die Päpste der Obödienz von Pisa, also Alexander V und Johannes XXIII., ohne Hinterfragung als die rechtmäßigen betrachtet. Spätestens seit der Namenswahl von Johannes XXIII (nicht XXIV.) 1958 dürfte klar sein, dass die Kirche den hier behandelten Johannes XXIII. nicht mehr als Papst anerkennt.
Siehe auch: Johannes XXIII (1958-1963)
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