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Das gegenwärtige Software-Release (= Software-Version) bietet zwar noch nicht die letztlich angestrebte Sicherheit, schützt aber immerhin schon gegen lokale Überwachung des Internetdatenverkehrs des JAP benutzenden Internet-Surfers, z.B. des Einwahl-Zuganges des benutzten Internet-Providers.
Zwischenzeitlich wurden die Betreiber durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, eine Protokollierungsfunktion für bestimmte Webseiten einzubauen. Die Betreiber hatten einerseits einer Geheimhaltung eines laufenden Verfahrens Genüge zu tun, andereseits bauten sie die Überwachungsfunktion in das Open Source Projekt ein. Konkret bezog sich das Ansinnen der Strafverfolger mittels der einstweiligen Verfügung auf eine Webseite mit Kinderpornographie. Insgesamt wurde während des Zeitraums, in dem die Protokollierung aktiv war, ein Datensatz von Internetdatenverkehr aufgezeichnet. www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anonip2.htm www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anon-bka.htm
siehe auch: Anonymität, Anonymität im Internet
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