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Die Jassa nahm bemerkenswerterweise keine Umgestaltung gültiger Rechtsnormen bei den Mongolen vor. Sie legte u.a. das Streben nach religiöser Toleranz fest, regelte den (relativ hohen) Status der Frau bei den Mongolen, das Verhalten im Krieg, sogar den Genuß von Alkohol. Ferner enthielt die Jassa auch Vorschriften, die sehr alte Traditionen festschrieben, z.B. bei der Schlachtung von Tieren, dem Waschen in fließenden Gewässern usw.
Die Strafen waren Todesstrafe, Verstümmelung, Bastonade (Schläge auf die Fußsohlen) und Geldbuße. Indizienbeweise galten nichts. Schuldig war nur, wer auf frischer Tat ertappt wurde oder sich schuldig bekannte. Auf Ehebruch stand die Todesstrafe.
Die Jassa bildete die Grundlage der mongolischen Staatsorganisation, auch wenn sie in einigen Teilreichen später durch das islamische Gesetz (Schari'a) verdrängt wurde.
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