Juristisch einen Menschen mit italienischer Staatsbürgerschaft, also ein Bürger Italiens. Diese Staatsbürgerschaft wird von Italien nach den dafür geltenden Gesetzen verliehen. Das Italienertum im Sinne der Staatsbürgerschaft ist unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, so dass es zum Beispiel Italiener albanischer Herkunft gibt.
Ethnologisch einen Angehörigen des italienischen Volks mit ihrem Ethnonym. Die Eigenschaft, in diesem Sinne Italiener zu sein, ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Man kann deswegen zum Beispiel von Italienern, die Bürger Argentiniens sind, sprechen.
Umgangssprachlich ist mit "Italiener" meist die ethnologische Zugehörigkeit gemeint.
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