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Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft und löste die bis dahin geltenden Regelungen der Konkurs- und Vergleichsordnung (alte Bundesländer) sowie der Gesamtvollstreckungsordnung (neue Bundesländer) ab.

Die Insolvenzordnung dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger eines Schuldners bzw. einer Schuldnerin. Diese Befriedigung findet über die Verwertung des Vermögens des Schuldners / der Schuldnerin statt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird der Verwertungserlös abzüglich der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgekehrt.

Basisdaten
Kurztitel: Insolvenzordnung
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: InsO
FNA: 311-13
Verkündungstag: 5. Oktober 1994 (BGBl. I 1994, S. 2866)
Aktuelle Fassung: 1. Januar 2004 (BGBl. I 2003, S. 3002)

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist es für natürliche Personen jetzt erstmals in Deutschland möglich, sich nach Durchlaufen eines geregelten Verfahrens (Verbraucherinsolvenzverfahren) von Verbindlichkeiten zu befreien (sog. Restschuldbefreiung). Vorheriger Rechtszustand war, daß der Schuldner praktisch keine Chance dazu hatte - ein Leben an der Pfändungsgrenze war vorprogrammiert. Jetzt hat der Schuldner die Chance, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die alten Verbindlichkeiten los zu sein.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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