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Inquisitionsmaxime

Die Inquisitionsmaxime (auch "Untersuchungsgrundsatz" genannt), eine Prozessmaxime, ist der Grundsatz der Ermittlung der materiellen Wahrheit durch das Gericht "von Amts wegen". Nicht nur im Strafverfahren auch in der Verwaltungs-, der Finanz-, der Sozial- und der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Gericht damit nicht an die Beibringung von Tatsachen der Beteiligten gebunden.

Das Inquisitionsprinzip ist Teil der Offizialmaxime.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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