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In Deutschland ist die Innenpolitik auf Bundesebene für den Bundesgrenzschutz, das Bundeskriminalamt sowie zahlreiche weitere Behörden zuständig (siehe auch: Bundesministerium des Innern). Daneben ist es auch für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zuständig.
Auf Länderebene sind die Innenministerien für die Polizei und den Landesverfassungsschutz zuständig.
Teilweise wird mit Innenpolitik auch ein Bereich der Politik gemeint, der besondere Wirkung auf die Bevölkerung des eigenen Landes hat.
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