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Beispielsweise fallen Kleidung, Speiseeis und gebührenpflichtige Straßen (mit Stau) in diese Kategorie.
Wer private Güter beschafft, bezahlt vollumfänglich das, was er bekommt. Für den Erwerber entspricht der eigene Nutzen seinen eigenen Kosten. Der Erwerber des privaten Gutes verschafft sich die ausschliessliche Verfügungsgewalt über sein Gut. Er kann es für sich allein nutzen und alle andern von der Nutzung ausschliessen.
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