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Indemnität ist auch eine Bezeichnung für die nachträgliche Legitimierung von rechtswidrigen, eigenmächtigen oder im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen der Regierung durch ein Parlament bzw. den zuständigen Souverän.
In Deutschland ist die Indemnität der Parlamentsabgeordneten in Art. 46 des Grundgesetzes festgelegt.
Siehe auch: Immunität
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