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Imperium

Ein Imperium ist definiert durch die Möglichkeit, Macht auch ausserhalb der eigenen (Staats)Grenzen auzuüben. So findet der Begriff heute auch Anwendung in der Wirtschaft (Firmenimperium).

Im römischen Reich gehörte der Begriff Imperium zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein Imperium innehatte, hatte absolute Macht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines höhergestellten Imperiums überstimmt werden.

Ein Imperium wurde im Wesentlichen auf zwei Arten gekennzeichnet. Ein Beamter mit Imperium (Magistrat oder Promagistrat) trug einen Stab aus Elfenbein mit einem Adler am oberen Ende als Amtszeichen (vergleiche den Marschallstab eines Feldmarschalls). Diese Beamten wurden von Liktoren begleitet, die die Fasces trugen (in Rom das traditionelle Symbol von Imperium und Autorität); außerhalb des Pomerium wurden Äxte den Fasces hinzugefügt, um die Macht eines imperialen Beamten anzuzeigen, außerhalb Roms die Todesstrafe zu verhängen (die Äxte wurden innerhalb des Pomerium entfernt). Die Zahl der Liktoren, die den Beamten begleiteten, war ein offenkundiges Zeichen des Rangs des Imperiums:

Ein Promagistrat hatte das Imperium ebenso inne wie der Amtsinhaber selbst (zum Beispiel der Prokonsul gegenüber dem Konsul) und wurde daher von der gleichen Anzhal Liktoren begleitet.

Einige außergewöhnliche Aufträge, wie das berühmte Kommando des Pompejus gegen die Piraten, waren mit einem Imperium maius ausgestattet, was bedeutete, dass es alle Inhaber anderen Imperia innerhalb des Auftrags überragte (in Pompejus Fall auch die Konsuln). Imperium maius wurde später das Wahrzeichen der römischen Kaiser.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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