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Bei einem Identitätsdiebstahl werden persönliche Daten, wie beispielsweise Geburtsdatum, Anschrift, Führerschein- oder Sozialversicherungsnummern, Bankkonten oder Kreditkartennummern beispielsweise durch das so genannte Pretext Calling "entwendet", um eine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung zu umgehen oder diese zu verfälschen. Die missbräuchliche Nutzung solcher Informationen kann zu hohen Schulden oder Strafen führen, wenn kriminelle Handlungen im Namen des Opfers des Identitätsdiebstahls durchgeführt werden.
Die am häufigsten auftretenden Formen von Identitätsdiebstahl sind Kreditkartenbetrug, Kontenraub und Bankbetrug; in den USA sollen diese Straftaten nach einer Studie der Federal Trade Commission (FTC) im Jahr 2002 einen Schaden von insgesamt rund 33 Milliarden Dollar für Geschäftskunden und knapp 4 Milliarden Dollar bei Privathaushalten verursacht haben (vgl. www01.silicon.de/cpo/itsecurity-news/detail.php?nr=10950&directory=itsecurity-news ).
Identitätsdiebstahl ist eine der am stärksten zunehmenden Kriminalitätsformen in hochtechnisierten Ländern. Bei der US-amerikanischen Handelsaufsicht FTC gingen beispielsweise im Jahr 2002 insgesamt 168.000 Anzeigen sowie 380.000 Beschwerden wegen Identitätsdiebstahls ein.
Insbesondere im E-Commerce, beispielsweise beim Durchführen von Transaktionen von Transaktionen über das Internet-Auktionshaus Ebay, das bisher keine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung durchführt, kann Identitätsdiebstahl erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspartner haben. Nach den Urteilen des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01 muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer bzw. Ersteigerer identisch mit dem Account-Inhaber ist.
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