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Die Hundehaltung in den Städten hat sich, auch aufgrund der aus ihr resultierenden Verschmutzung der Gehsteige und Straßen, zu einem gesellschaftlichen Problem entwickelt.
Die Hundehalter sind in Deutschland zur Entfernung von Hundekot verpflichtet. Aufgrund zahlreicher Beschwerden weisen die zuständigen Ordnungsämter darauf hin, dass Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle darstellen. Übertragung von Salmonellen, Hundewürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Sie können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, läuft Gefahr, Verwarnungsgelder zahlen zu müssen.
Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich lauten: (§92 Abs.2; der Straßenverkehrsordnung: Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen).
In der Schweiz besteht in vielen Gemeinden die Pflicht, Hundekot aufzunehmen und in einem speziell dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Zuwiderhandelnde müssen mit Strafen rechnen. Ebenfalls in der Schweiz gab es in den Siebziger Jahren sogar eine Volksinitiative, die ein Hundeklo-Obligatorium in der Verfassung verankern wollte.
Siehe auch
Straßenreinigung, Hundeklo, Kot
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |