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In Bayern (und nur dort¹) gibt es ein eigenes Hochschullehrergesetz, das die Rechte und Pflichten nicht nur der Professoren und Privatdozenten, sondern auch der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Assistenten regelt, wohlweislich aber den Begriff Hochschullehrer im Text nicht verwendet.
¹) Auch in anderen Staaten gibt es solche Gesetze - unter anderem in Österreich oder Dänemark.
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