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Eine Hochschule besteht im wesentlichen aus Fakultäten (Abteilungen), der Hochschulleitung aus Rektorat/Präsidium, Kanzler; der Zentralen Hochschulverwaltung, Akademischer Senat ... sowie Zentralen Service-Einrichtungen der Hochschule (Hochschul-Bibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service, Akademisches Auslandsamt...).
Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft, ihre Selbstverwaltung und Interessenvertretung wird dabei in den meisten Bundesländern als verfasste Studierendenschaft bezeichnet.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für BAföG-Verwaltung und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind die Studentenwerke zuständig.
Anmerkung: Volkshochschulen sind keine Hochschulen.
Eine Besonderheit ist die Pädagogische Hochschule (PH). Sie wurde in den 1960er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Lehrerbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Lediglich in Baden-Württemberg sowie - nach 1990 - in (Ober-)Sachsen bestehen weiterhin Pädagogische Hochschulen, auch wenn die Forderung nach ihrer Integration in die Universitäten nie verstummt sind. Die PH's erhielten erst Ende der 1990er Jahre ein (eingeschränktes) Habilitationsrecht, woran man die Problematik ihres wissenschaftlichen Standortes bereits erkennen kann.
Siehe auch: Hochschulwesen, Fakultät, Dekan, Lehrstuhl, Professur, Professor, Hochschullehrer, Privatdozent
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