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Als Mitglied der Zentrums-Partei war sie 1919/1920 an der Entwicklung der Weimarer Verfassung beteiligt.
1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat berufen, um als eine von vier Frauen an dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mitzuwirken. Von 1949 bis zu ihrem Tode war sie Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion der CDU.
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