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Man unterscheidet dabei positive und negative Heiratsregeln. Während die positiven Heiratsregeln beispielsweise bestimmen, welche potenziellen Partner besonders wünschenwert sind (z. B. Kreuzkusinenheirat, Endogamie- und Exogamiegebot), definieren negative Heiratsregeln die Personengruppen, die unter keinen Umständen geheiratet werden dürfen (Inzesttabu, Endogamie- und Exogamieverbot).
Heiratsregelungen sind immer entweder präferenziell, d. h. „gern gesehen“, oder aber preskriptiv, d. h. wenn die Regel nicht eingehalten wird, kommt die Heirat nicht zustande.
Im deutschen Recht wird die Heirat zwischen nahen Verwandten verboten, siehe Eheverbot.
Andere Heiratsregeln
Siehe auch: Eheform
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