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Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nicht verordnen.
Heilpraktiker wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde, der Homöopathie oder anderer Lehren der sogenannten Alternativmedizin an.
Die Behandlungskosten werden in der Regel nur von Privaten Krankenkassen übernommen. Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden - damit auch die meisten Arzneien der Phytotherapie (Pflanzentherapie) und der Homöopathie. Es gibt verschiedene Verbände in denen die Heilpraktiker organisiert sind. Diese sorgen für eine Fortbildung, sofern diese nachgefragt wird. Da die meisten Verbände auch Schulen unterhalten, sorgen sie neben zahlreichen freien Anbietern auch für eine Ausbildung, bei denen die Qualität allerdings keinerlei staatlichen Aufsicht unterworfen ist.
In Deutschland arbeiten ca. 20.000 Heilpraktiker, die meisten davon in Teilzeitpraxen und nur relativ wenige, ca. 6.000, in Vollzeitpraxen.
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