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Halbkanton

Halbkantone ist die heute nicht mehr offizielle, aber übliche Bezeichnung für die sechs Schweizer Kantone, welche nur mit einem Sitz im Ständerat vertreten sind (während es bei den anderen Kantonen zwei sind) und bei der Berechnung des Ständemehrs nur über die halbe Stimmkraft verfügen. In der juristischen Lehre bezeichnet man sie als Kantone mit halber Standesstimme.

Diese sechs Kantone sind:

In der neuen Bundesverfassung (BV) von 1999 wird der Begriff nicht mehr verwendet. Sie zählt in Art. 142 Abs. 4 die betroffenen Kantone auf und sagt, diese "Kantone" hätten "je eine halbe Standesstimme" www.admin.ch/ch/d/sr/101/a142.html . Die neue offizielle Zählweise, wie sie auch aus Art. 1 BV hervorgeht, betrachtet diese Kantone somit als "ganz", womit die Schweiz nunmehr aus 26 (und nicht mehr aus 23) Kantonen besteht www.admin.ch/ch/d/sr/101/a1.html .

Am eigentlichen Status dieser Kantone hat sich aber nichts geändert. Abgesehen von der kleineren Vertretung im Ständerat und der halben Standesstimme besitzt jeder "Halbkanton" seit jeher die gleiche innere Autonomie wie ein "Vollkanton".

Der Grund für diese Einteilung liegt in der Geschichte. Nach einem Religionskonflikt teilte sich 1597 der Kanton Appenzell in ein katholisches Innerrhoden und ein protestantisches Ausserrhoden. Im Kanton Basel führte 1833 ein Konflikt zwischen politisch dominanter Stadt und bevormundeter Landschaft zur Aufspaltung. Unterwalden hingegen ist seit jeher in Ob- und Nidwalden unterteilt. In den 1830er Jahren war auch der Kanton Schwyz vorübergehend in zwei Halbkantone unterteilt, nämlich in Inner- und Ausserschwyz.


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