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Großkredit

Ein Großkredit (nach deutschem Recht §13 KWG) ist ein Kredit der 10% des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts übersteigt.

Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf nicht nicht mehr als 25% des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstitutes betragen. Alle Großkredite einer Bank zusammen dürfen nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstitutes betragen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Free Documentation License.



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