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Durch Erlass des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei vom 26. Juni 1943 - RK 7669 E - trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell nach außen den Namen Großdeutsches Reich. Eine besondere Veröffentlichung hierüber hat nicht stattgefunden. Nur mittelbar ergibt sich das für den Außenstehenden insbesondere daraus, dass die Briefmarkensätze nach dieser Zeit eine entsprechende Bezeichnung trugen.
Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt. Sowohl Länder als auch Reichsgaue waren nur noch staatliche Verwaltungsbezirke und führten rechtlich kein Eigenleben mehr. Hinsichtlich der machthabenden Partei, der NSDAP, war das Großdeutsche Reich flächendeckend in Gaue (Parteibezirke) gegliedert, die aber zunächst keine staatlichen Aufgaben wahrzunehmen hatten und sich oft nicht mit den Ländergrenzen deckten.
Erweiterungen des deutschen Territoriums von 1935 bis 1945:
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