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1 Entwicklung zu Groß-Berlin 2 Das Groß-Berlin-Gesetz 3 Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin 4 |
Entwicklung zu Groß-Berlin
Mit der industriellen Revolution und der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 wuchs die bis dahin recht kleine Residenzstadt Berlin sehr schnell. Die bis dahin freien Flächen zu den Nachbargemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke genutzt. Seit den 1890er Jahren gab es viele Klagen über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung z.B. von den Ältesten der Kaufmannschaften. Andererseits profitierten die gleichen reichen Berliner Bürger von der Zersplitterung, die ihnen erlaubte in bestimmten Vororten (z.B. Grunewald) wie in Steueroasen zu leben.
Mit der Bildung eines "Zweckverbandes Groß-Berlin" (Gesetz vom 19. Juli 1911) wurde versucht, einerseits einige der Probleme zu überwinden, andererseits aber eine beherrschende Stellung des "roten" Berlins in der preußischen und Reichspolitik weiterhin zu verhindern. Dieser Zweckverband war aber deshalb so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllte. Zumal die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden zusätzliche Probleme bereitete und der Zweckverband in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen hatte. Deshalb bedurfte es des Zusammenbruchs des Kaiserreichs durch Weltkrieg und Revolution, um die Eingemeindung endgültig politisch durchzusetzen. Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder im Berliner Weichbild bis heute erhalten geblieben.
Siehe auch: Geschichte Berlins
Das Groß-Berlin-Gesetz
Groß-Berlin-Gesetz wird in der Kurzform das "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde" genannt, das am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen wurde und am 1. Oktober 1920 in Kraft trat. Damit schlossen sich die bis dahin bestehenden acht Städte (Alt-)Berlin, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu Groß-Berlin zusammen.
Zu den bis dahin 1,9 Mio. Berlinern kamen damit 1,2 Mio. Einwohner dazu. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 883 km².
Es entstanden 20 Verwaltungsbezirke:
Durch das Gesetz gelang es, eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den Zwanziger Jahren geschaffen worden.
Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin
Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Änderung des § 23 im Jahr 1990 stand. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis in die Sechziger Jahre noch Magistrat von Groß-Berlin.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Free Documentation License. |