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Formal ist der Grenznutzen eines Konsumgutes die erste Ableitung der Nutzenfunktion () nach der Konsummenge dieses Konsumgutes ():
Das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen (1. Gossensches Gesetz) besagt, dass jede weitere Einheit eines Guteses einen geringeren zusätzlichen Nutzen als die vorangegangenen Einheiten bringt. Ist der Grenznutzen gleich null, so ist die Sättigung erreicht.
Ein abnehmender Grenznutzen bedeutet, dass die zweite Ableitung der Nutzenfunktion () nach der Konsummenge dieses Konsumgutes () negativ ist:
An einem Beispiel aus der Wirklichen Welt erläutert heißt Grenznutzen soviel wie: Wenn ich ein Glas Wein trinke fühle ich mich sehr viel besser als vorher. Mein Grenznutzen ist im hohen Positiven Bereich mein Gesamtnutzen ebenfalls.
Wenn ich ein weiteres Glas Wein trinke fühle ich mich noch besser als nach dem ersten allerdings ist mein Gewinn an wohlbefinden nicht so hoch wie beim Sprung von kein Wein auf ein Glas. Mein Grenznutzen ist gesunken allerdings immer noch positiv mein Gesamtnutzen ist gestiegen.
Trinke ich ein drittes Glas Zeigt sich keine Weitere Wirkung mehr. Mein Grenznutzen ist nun 0, mein Gesamtnutzen unverändert positiv
Trinke ich ein viertes Glas wird mir langsam übel. Mein Grenznutzen ist nun negativ, mein Gesamtnutzen nimmt ab.
Trinke ich noch weiter muß ich kotzen. Mein Grenznutzen ist weierhin negativ, mein Gesamtnutzen nun ebenfalls.
Für viele Ergebnisse der modernen mikroökonomischen Theorie des Haushalts wird die einschränkende Annahme eines abnehmenden Grenznutzens nicht benötigt.
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