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Der Begriff wurde als Bezeichnung bestimmter Charaktereigenschaften des Täters oder auch als sehr komplexe Bezeichnung aller subjektiven und objektiven Faktoren einer Straftat einschließlich deren Auswirkungen auf die Öffentlichkeit benutzt.
Da der Begriff vor allem aber nach subjektivem Ermessen auch sehr willkürlich anwendbar ist, eignet er sich als diagnostischer Begriff besonders in der forensischen Psychologie nur in Ausnahmefällen. Teilweise stellt sich heraus, daß sich hinter mit Graumsamkeit beschriebenen Verhaltensweisen von Straftätern psychopathologische Störungen bzw. Krankheiten verbergen.
Dies bezieht sich sowohl auf erhebliche charakterologische, z.B. schwer psychopathische Persönlichkeitsveränderungen als auch auf besondere, wenn auch sehr seltene Formen der Oligophrenie und auf Psychosen.
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