| Infos Home | Impressum | Info Startseite | Original Artikel & Autoren Liste |
Geschriebenes Recht ist im Gegenzug gesetztes Recht, d. h. dass es von der Legislative (und zum Teil von der Exekutive) erlassen wurde.
In mancherlei Hinsicht wird das Gewohnheitsrecht vom Gesetzgeber gesondert behandelt. So kann z. B. die Strafbarkeit von Handlungen in Deutschland nicht durch Gewohnheitsrecht begründet werden, weil Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz fordert, dass die Strafbarkeit einer Handlung vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt sein muss. Im Völkerstrafrecht oder im Common Law gilt dieses Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts nicht.
Es ist vom Richterrecht zu unterscheiden, das durch Rechtsfortbildung der Judikative entsteht. Auch bei dem Gerichtsgebrauch handelt es sich nicht um Gewohnheitsrecht. Unter Gerichtsgebrauch versteht man z.B. die ständige Rechtsprechung der obersten Gerichte. Diese Rechtsprechung beruht jedoch auf der Anwendung des geschriebenen Rechts und lässt selbst kein neues Recht entstehen.
Rechtshinweis
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Free Documentation License. |