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Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung ist ein deutsches, öffentlich-rechtliches Gesetz, das eine Inhalts- und Schrankenbestimmung der Gewerbefreiheit darstellt.

Basisdaten
Kurztitel: Gewerbeordnung
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Gewerberecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: GewO
FNA: 7100-1
Verkündungstag: 21. Juni 1869 (BGBl. 1869, S. 245)
Aktuelle Fassung: 1. August 2004 (BGBl. I 2004, S. 1842)

Die Gewerbeordnung dient auch der Gefahrenabwehr; grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist aber regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/BJNR002450869BJNG001403377.html §§ 105 - 110 GewO näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.). Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum Nebenstrafrecht). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Free Documentation License.



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