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Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei beschwerdefreien Menschen.
Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren hat das Recht, sich alle 2 Jahre auf "Herz und Nieren" prüfen zu lassen. Dazu gehört neben einer Anamnese (Befragung über die gesundheitliche Vorgeschichte, familiäre Krankheiten) die Ganzkörperuntersuchung (körperliche Untersuchung durch den Arzt einschl. Blutdruckmessung) sowie Untersuchung des Blutzucker- und Cholesterinspiegels und eine Urinuntersuchung.
Dabei werden auffällige Befunde der weiteren diagnostischen Abklärung zugeführt.
Nicht alle Krankheiten werden mit den Vorsorgeuntersuchungen erfasst: Die meisten Patienten, die eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, gehen davon aus, dass dadurch alle vorhandenen Krankheiten festgestellt werden. Dem ist leider nicht so. Vgl. dazu Vorsorgeprogramm
Siehe auch Krebsvorsorge
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