| Infos Home | Impressum | Info Startseite | Original Artikel & Autoren Liste |
Wenn eine Entscheidung vom falschen Gericht oder vom falschen Spruchkörper innerhalb eines Gerichts gefällt wurde, verletzt sie das Recht auf den gesetzlichen Richter und ist in der Regel mit der Revision (Urteile) oder mit der (sofortigen) Beschwerde (Beschlüsse) anfechtbar.
Historischer Hintergrund des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist die Kabinettsjustiz absolutischer Zeiten. Der Monarch als oberster Gerichtsherr konnte damals für ein bestimmtes Verfahren ad hoc einen zuständigen Richter bestimmen oder ablösen oder auch die Sache an sich ziehen und selbst entscheiden und auf diese Weise Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Dies soll verhindert werden.
Heute hat das Recht auf den gesetzlichen Richter überwiegend andere Anwendungsbereiche: So darf ein Gericht selbst nicht willkürlich den Zugang einer Partei zu einem anderen Gericht, zum Beispiel zu einer an sich vorhandenen weiteren Instanz, verhindern. Auch wenn ein Gericht entgegen einer gesetzlichen Vorschrift eine Rechtsfrage nicht zur Entscheidung an ein anderes Gericht vorlegt, zum Beispiel an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein.
Einige andere Rechtsordnungen kennen das Recht auf einen gesetzlich bestimmten Richter nicht, dort ist nur wichtig, dass (irgend)ein Richter entscheidet.
Rechtshinweis
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Free Documentation License. |