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Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystem. Auch ist sie Teil des Gesundheitssystems.

Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" (§ 1 SGB V).

Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im SGB V festgelegt ist. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).

Der derzeitige Beitragssatz liegt bei circa 12 - 16 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

Man unterscheidet zwischen primären Trägern und Ersatzkassen der GKV:

Diese Gliederung geht auf die früher bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen zurück, die in das GKV-System einbezogen wurden. Die Unterscheidung in primäre Krankenkassen und Ersatzkassen ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz, das 1996 in Kraft trat, bedeutungslos worden. Seitdem kann jeder Bürger, der nicht privat krankenversichert ist, einer (geöffneten) Krankenkasse seiner Wahl beitreten. Wählbar sind die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, jede Ersatzkasse, die für den Beschäftigungs- oder Wohnort zuständig ist, die BKK oder IKK des Betriebs, dem der Wahlberechtigte angehört, jede geöffnete BKK/IKK, die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienmitversicherung bestand oder die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.

Circa 87 Prozent der Bevölkerung sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert oder mitversichert.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland

Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist abhängig vom Einkommen. Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) kann man als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen oder auch gar nicht krankenversichert sein.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2004 beträgt 41.850 € (monatlich 3.487,50 €). Für Fälle, die erstmals die JAE überschreiten gelten allerdings 46.350 € (monatlich 3.862,50 €). Für den Bereich der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Jahresarbeitsentgeltgrenze - d.h. jeder gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte ist Mitglied der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Inhalt
1 Vorteile der GKV
2 Nachteile der GKV
3 Wechsel der Krankenkasse
4 Reformvorhaben
5 Jährliche Verwaltungskosten der GKV
6 Siehe auch:
7

Vorteile der GKV

Nachteile der GKV

Wechsel der Krankenkasse

Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen.

Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Wenn allerdings die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Unklar ist bislang, ob bei einer Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer Fusion auch ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das Sozialgericht Stuttgart (Az.: S 4 KR 5695/03) und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 4 KR 33/00) haben in rechstkräftigen Urteilen ein Sonderkündigungsrecht jedoch bejaht www.verbrauchernews.de/neu/0000016654.html .

Reformvorhaben

Da sich das derzeitige Gesundheitssystem in einer Krise befindet, gibt es verschiedene Reform-, Verbesserungs- und Änderungsvorschläge. Unter anderem:

1. Bürgerversicherung und Kopfpauschale (gefordert von SPD/Bündnis 90/Die Grünen bzw. CDU/CSU)

2. Abschaffung der GKV, wobei die jetzige GKV in Private Krankenversicherungen (PKV) umgewandelt werden sollen. Dafür soll jeder Einwohner Deutschlands das Anrecht auf eine gesetzlich festgelegte private Grundversicherung haben, die die gesetzlich festgelegte medizinische Grundversorgung absichert, und verpflichtet sein eine solche Versicherung abzuschliesen. Die PKVs müssen danach jeden, der aufgenommen werden will, auch annehmen, ohne Risikoüberprüfung, sowie für alle Versicherten bei ein und derselben PKV die gleiche Versicherungsprämie für die Grundversicherung erheben, unabhängig von Alter, Geschlecht, Risiko und ohne Risikozuschlag. Wer sich die Versicherungsprämie nicht leisten kann, soll diese vom Staat erstattet bekommen.(gefordert von FDP)

Nähere Informationen zu den Reformvorschlägen gibt es unter Gesundheitssystem/Probleme und Reformvorschläge

Jährliche Verwaltungskosten der GKV

Siehe auch:

Krankengeld -
Krankenkasse - Risikostrukturausgleich - Beitragsbemessungsgrenze - Rezeptgebühr - Gesundheitsreform - Gesundheitspolitik- Gesundheitswesen - GKV-Modernisierungsgesetz


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Free Documentation License.



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