Infos Home | Impressum | Info Startseite | Original Artikel & Autoren Liste


Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Demgegenüber handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um juristische Personen.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Free Documentation License.



Webtipps: Portugiesisch | QuasselFrosch