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Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Prospekten (Publizitätspflichten) besteht nicht. Auch müssen Mitantragsteller keine Kreditinstitute sein. Es genügt, wenn sie fachlich geeignet und in der Lage sind, die Zuverlässigkeit des Emittenten nachzuweisen.
Der Handel am geregelten Markt wird von freien Maklern durchgeführt. Die Kursermittlung erfolgt ähnlich wie im amtlichen Markt.
Zielgruppe des geregelten Marktes sind Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe (KMU), die Kapital über die Börse beschaffen wollen, da die Anforderungen an Mindestkapital und Stückvolumen geringer sind. Oft wird er auch als Vorstufe für die Einführung am amtlichen Markt benutzt.
Siehe auch: Freiverkehr
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