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Bei sämtlichen Genussscheinen ist aber eine Nachrangigkeit des Genussscheinkapitals gegenüber Forderungen anderer Gläubiger gegeben. Wie eine Anleihe auch, gewähren die "Genüsse" in der Regel die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber - wie die Dividende bei der Aktie - von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens ab. Genussscheine können börsentäglich veräußert werden.
Stückzinsen werden bei Genussscheinen nicht berechnet, sie werden "flat" notiert. Stattdessen beinhaltet der jeweilige Kurs den rechnerisch aufgelaufenen Zins.
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