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Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrates durch die UN-Generalversammlung ernannt. Er verbleibt in der Regel über zwei Amtszeiten á 5 Jahre. Durch das Veto eines Sicherheitsratsmitgliedes kann die zweite oder gar eine weitere Amtszeit verhindert werden.
Üblicherweise rotiert das Amt des Generalsekretärs nach zwei Amtszeiten über die einzelnen Kontinente/geographischen Regionen. Diese Regel muss aber nicht befolgt werden.
Als erster Generalsekretär wurde am 1. Februar 1946 Trygve Halvdan Lie berufen.
Liste der Generalsekretäre
Siehe auch: Portal Vereinte Nationen
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