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Die Gegenleistung besteht (außer beim Tauschvertrag oder vergleichbaren Konstruktionen) immer aus einer Geldleistung, während die eigentliche Leistung den jeweiligen Vertrag typisiert (Miete: Überlassung einer Sache, Kaufvertrag: Übereignung und Besitzverschaffung einer Sache, Werkvertrag: Herstellung eines Werks etc.).
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