| Infos Home | Impressum | Info Startseite | Original Artikel & Autoren Liste |
| Inhalt |
|
1 Vorschriften 2 |
Vorschriften
Über den Transport existieren besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung. Diese sind für viele europäische und benachbarte Länder durch die Übereinkommen des Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR) für den Straßenverkehr bzw. Reglement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID) beim Schienenverkehr gegeben. Der Fahrer muss einen Gefahrgutführerschein besitzen, alle an Umschlag und Transport Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Zweck der Vorschriften ist eine genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr), damit im Unglücksfall sofort die richtigen Maßnahmen getroffen werden.
Zu unterscheiden sind zwei sehr verschiedene Rechtsgebiete:
Die Gefahrzettel sind quadratische, auf der Spitze stehende Schilder, die mittels Piktogrammen und einem speziellen Nummerncode (s.o. "Klassen") über die Art der Gefahr Auskunft geben.
Die Gefahrentafel (orangefarbige Warntafel) ist eine rechteckige, orangefarbige Tafel, die entweder übereinander zwei Nummerncodes hat oder leer ist.
Eine leere Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn unterschiedliche Gefahrgüter zusammen transportiert werden, also beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten, oder die einzelnen Kammern eines Tankwagens mit unterschiedlichen Stoffen gefüllt sind. Transporte der Klassen 1 (Explosivstoffe, Munition etc.) und 7 (Radioaktive Stoffe) werden ebenfalls mit leeren Warntafel gefahren.
Bei nummerierten Tafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemler-Zahl genannt), beispielsweise steht die 33 für leicht entzündlich. Die untere Nummer gibt Auskunft über die Chemikalie selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1202 für Dieselkraftstoff oder Heizöl.
Siehe auch: R- und S-Sätze, Gefahrensymbole, Dekontaminierungsfahrzeug
Gefahrentafel
Orangefarbige Warntafel:
Gefahrnummer 33,
UN-Nummer 1203Unfallmerkblatt
Bei Gefahrguttransporten ist es Vorschrift, Unfallmerkblätter mitzuführen, die für den Fahrer wichtige Informationen über die Handhabung der gefährlichen Güter beinhalten.ERI-Cards
Die Unfallmerkblätter enthielten ursprünglich auch Informationen für Rettungskräfte, wie Beispielsweise die Feuerwehr. Diese Informationen sind mittlerweile in den ERI-Cards zu finden.TUIS
Die Werkfeuerwehren der Chemischen Industrie unterhalten gemeinsam das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS). Hier kann man rund um die Uhr telefonisch einen Experten erreichen, der Auskünfte über die Handhabung der gefährlichen Stoffe geben kann. Bei größeren Gefahrgutunfällen stellen die Werkfeuerwehren auch spezielle Feuerwehrfahrzeuge, die die örtliche Feuerwehr unterstützt.
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Free Documentation License. |