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Finaler Rettungsschuss

Als finaler Rettungsschuss wird der tödliche Einsatz von Schusswaffen im Dienst von Polizisten bezeichnet, um Gefahr von Dritten abzuwenden. Typische Einsatzgebiete sind Geiselnahmen, die nicht über Verhandlungen oder den nicht-tödlichen Einsatz von Waffen gelöst werden können.

Die meisten Bundesländer haben den finalen Rettungschuss mittlerweile in die Landespolizeigesetze aufgenommen. Nach den einschlägigen Vorschriften ist ein finaler Todesschuß nur als ultima ratio zur Abwendung einer akuten Gefahr für Leib und Leben zulässig.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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