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Fahrzeugbeleuchtung

Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die Beleuchtung von Fahrzeugen, die notwendig ist, um auch bei Dunkelheit auf Straßen sicher unterwegs zu sein.

Dabei gibt es bei allen Fahrzeugen eine Standardbeleuchtung, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgeschrieben ist, und eine zusätzliche Beleuchtung, die auch nach dem Gesetz erlaubt ist.

Inhalt
1 Kraftfahrzeugbeleuchtung
2 Anhänger
3 Fahrradbeleuchtung
4 Sonderformen
5 Historisches

Kraftfahrzeugbeleuchtung

Prinzipiell gilt, dass nach vorne nur weißes oder oranges Licht strahlen darf, nach hinten nur rotes oder gelbes.

Personenkraftwagen

Als Standard gilt für PKW

nach vorne je ein:

nach hinten je ein: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur bei einer maximalen Sichtweite von 50 m verwendet werden.

Üblicherweise ist die Bordspannung für die Beleuchtung 12 Volt, während bis in die 1970er Jahre die Bordspannung 6 Volt war. Wichtig ist, dass die linke und die rechte Fahrzeugseite getrennt abgesichert sind, so dass bei Ausfall die zweite Seite noch immer brennt. Versuche werden aber bereits mit höheren Bordspannungen bis 40 Volt durchgeführt, da dadurch die Leitungsquerschnitte durch den geringeren Strombedarf kleiner sein können.

In manchen Staaten ist auch das Einschalten von Licht am Tag vorgeschrieben.

Lastkraftwagen und Busse

prinzipiell wie PKW. LKW und Bussese können aber bei größerer Länge auch seitlich noch rot-weiße Begrenzungslichter haben. Bei höheren Bussen ist die hintere normale Beleuchtung am oberen Rand ein zweites Mal angebracht. In manchen Fällen sind aus Sicherheitsgründen die Lichter doppelt ausgeführt.

Die Bordspannung ist hier meist 24 Volt.

Anhänger

PKW- und LKW-Anhänger haben auf der hinteren Seite jeweils die selben Lichter wie die Zugfahrzeuge. Auch seitliche Begrenzungslichter sind vorhanden. Bei Wohnanhängern, die breiter als das Zugfahrzeug sind, müssen auch vorne weiße Begrenzungslichter sein.

Fahrradbeleuchtung

Prinzipiell müssen auch Fahrräder jeweils ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten haben. Ausnahmen sind in Deutschland Rennräder bis 11 kg für die Zeit eines Rennens. Mountainbikes müssen eine funktionierende Beleuchtung haben, ansonsten sind sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Diese Beleuchtung muss mit einem Dynamo betrieben werden. In Österreich ist die Grenze 12 kg. Außerdem darf die Beleuchtung tagsüber abgenommen werden und mit einer Batterie oder Akku betrieben werden. Nach hinten dürfen auch rote LED's verwendet werden.

Rückstrahler oder Reflektoren sind auch auf den Pedalen und in den Rädern vorgeschrieben, um Radfahrer leichter als solche zu erkennen.

Der notwendige Strom für die Fahrradbeleuchtung kommt entweder von einem beim Fahren angetriebenen Dynamo oder von einer Batterie

Sonderformen

Historisches

Als Abblendlicht bzw. als Fernlicht wurde bis in die
1970er Jahre auch gelbes Licht, vor allem in Frankreich verwendet. Dazu wurden gelbe Glühbirnen verwendet. Da es kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel. (In Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt.) Auch die Nebelscheinwerfer wurden später noch hauptsächlich in Gelb verwendet.

Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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