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Ex tunc

Ex tunc ist Latein und bedeutet "von Anfang an" (eigentlich tunc: damals). Juristen kennzeichnen mit dem Begriff ein Ereignis mit Rückwirkung, also ein Ereignis, mit dem die Rechtslage für die Vergangenheit geändert wird.

Ein wichtiges Beispiel ist die Anfechtung.

Das Gegenteil ist ex nunc.

Siehe auch: Juristenlatein, Ex ante, Ex post
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.