| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
So müssen sich die Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und die Miete oder beim Darlehen über Geldbetrag und Zinssatz einigen. Möglich ist jedoch, dass eine konkrete Bestimmung - z.B. hinsichtlich der genauen Höhe des Kaufpreises, der Miete oder der Zinsen - erst später anhand von bereits vereinbarten Kriterien erfolgt.
Rechtshinweis
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |