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Eisenbahnkreuzung

Eisenbahnkreuzung oder Bahnübergang versteht man die Querung einer Straße mit der Eisenbahn auf gleicher Ebene. Als Eisenbahnkreuzung im weiteren Sinn versteht man aber auch die Kreuzung mit anderen Schienenfahrzeugen, insbesondere mit Klein- und Straßenbahnen. Im Netz der Deutschen Bahn AG gibt es aber nur noch wenige solcher Anlagen.

Da man einen Eisenbahnzug nicht wie ein Straßenfahrzeug bei einer Kreuzung abbremsen kann, muss naturgemäß immer das Kraftfahrzeug beim Herannahen eines Zuges angehalten werden.

Eisenbahnkreuzungen können dazu verschieden abgesichert werden:

Bei allen Eisenbahnkreuzungen, ob gesichert oder ungesichert, ist der Kraftfahrzeuglenker dennoch selbst verpflichtet, sich zu überzeugen, ob kein Zug kommt. Bei schlecht einsehbaren Kreuzungen wird deshalb zusätzlich ein Stoppschild aufgestellt oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung verordnet. Besonders achten muss man bei mehrgleisigen Übergängen, dass nicht nach einem vorbei gefahrenen Zug ein Gegenverkehrszug übersehen wird.

Der Neubau von ungesicherten Bahnübergängen ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Alle alten Sicherungssysteme insbesondere die mit Blinklichtern ausgestatteten Übergänge im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn sind umzurüsten, was auch teilweise schon recht weit fortgeschritten ist. Außerdem sind alle Bahnübergänge, die nicht von besetzten Stellwerken einsehbar sind, mit der Technik auszurüsten, die feststellt, ob sich ein Fahrzeug noch im Bereich der Schienen befindet oder der Übergang freigefahren wurde.

Eisenbahnkreuzungen sind eine von wenigen Ausnahmen, bei der auch Einsatzfahrzeuge auf jeden Fall anhalten müssen.

Regelungen , die den Bau und die Finanzierung von Bahnübergängen in Deutschland betreffen, sind im Eisenbahnkreuzungsgesetz beschrieben.

Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr


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