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In historischer Zeit galten jedoch nur männliche Erwachsene als Einwohner. In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in Dörfern Südwestsachsens bereits um 1700 durch den fließenden Übergang aus Inwohner.
In manchen Städten wurden noch im 19. Jahrhundert Bürger von bloßen "Einwohnern" unterschieden, d.h. der "Einwohner" (oder "Inwohner") war ein Stadtbewohner ohne Bürgerrecht.
Siehe auch: Liste der größten Städte der EU
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